AGB

Allgemeine Vertragsbedingungen der KB Sportpark Königstein GmbH & Co KG

Januar/2023 Änderungen vorbehalten

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1. Die Beitragszahlung erfolgt grundsätzlich monatlich durch Bankeinzug.

Die Pre-Notification erfolgt spätestens 1 Tag vor Bankfälligkeit. Die Mandatsreferenzummer wird dem Mitglied schriftlich vor dem ersten

Lastschrifteinzug mitgeteilt. Bei Überweisung / Barzahlung ist der Mitgliedsbeitrag monatlich im Voraus, spätestens bis zum 3. des Monats zu leisten. Erfolgt die Zahlung durch Überweisung / Barzahlung, so ist eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr

 

2. Die Mitgliedschaft kann beiderseits immer zum Ende der Laufzeit mit 1 Monaten Frist gekündigt werden. Eine Kündigung bedarf

immer der Schriftform. Bei einer außerordentlichen Kündigung gelten die vom Gesetzgeber vorgesehenen Fristen.

 

3. Bei Schwangerschaft oder einer durch einen Facharzt attestierten Erkrankung von mindestens 1 Monat Dauer kann die Mitgliedschaft für die Dauer der Erkrankung befristet ausgesetzt werden. Voraussetzung ist die Vorlage eines anerkannten Nachweises (Attest) innerhalb von 2 Wochen nach Eintritt des die Nutzung des Fitnessclubs verhindernden Umstandes. Nach Beendigung der Verhinderung endet die Aussetzung der Mitgliedschaft. Die Laufzeit der Mitgliedschaft verlängert sich um den ausgesetzten Zeitraum.

 

4.Die Kursmitgliedschaft schließt eine Nutzung der Ausdauer- und Krafttrainingsgeräte aus.

 

5.Die Einrichtungen des Fitnessclubs können zu den offiziellen Öffnungszeiten genutzt werden. Änderungen der Öffnungszeiten sowie des Sport- und Kursangebots bleiben dem Fitnessclub vorbehalten. Es gilt die in den Clubräumen ausgehängte Clubordnung.

 

6.Der Service „Getränke inklusive“ bezieht sich nur auf das jeweilige Mitglied und beinhaltet Mineralgetränke und Wasser.

 

7.Mündliche Vereinbarungen zu dieser Mitgliedschaft bestehen keine und wurden auch keine getroffen. Ergänzungen und Veränderungen zu dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform. Sollte diese Vereinbarung oder einzelne Bestimmungen derselben unwirksam sein, so hat dies keinen Einfluss auf die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Im Falle einer Teilnichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen sollen diese durch eine rechtswirksame Bestimmung ersetzt werden, die  dem wirtschaftlichen Zweck dieser Vereinbarung am nächsten kommt.

 

8.Die Nutzung der Parkplätze ist kostenlos und ausschließlich für die Dauer des Aufenthalts im Sportpark gestattet.

 

9.Bei Zahlungsrückstand von mindestens einem Monatsbeitrag ist der Fitnessclub berechtigt, die Leistungen bis zum vollständigen Ausgleich der rückständigen Beiträge einzustellen, bei mindestens 2 Monatsbeiträgen wird der gesamte Beitrag der Restlaufzeit zuzüglich Anfallender Anwalts- und Inkassogebühren fällig.

 

10.Die Mitgliedschaft kann für einen bestimmten Zeitraum (mindestens 2 Wochen) auf eine andere Person übertragen werden. Voraussetzung ist es, dass das Mitglied seine „Vertretung“ mindestens 2 Wochen vor  Antritt bei einem unserer Berater oder per E-Mail anmeldet. Hierzu wird eine Gebühr von 15,– € berechnet.

 

11.Bei Abgabe innerhalb 30 Tagen des Mitgliedsausweises / der MilonCard & ggf. des WS-Keys und einer Mitgliedschaftsdauer < 3 Monate werden die gezahlten 19,– € / 29,– € zurück überwiesen.

 

12.Werden offene Forderungen z. B. aus dem Verzehr oder zusätzlichen Dienstleistungen auf Rückstand gebucht, ist der Club berechtigt den jew. Rückstand am Monatsanfang mit abzubuchen.

 

13.Der Familientarif kann nur gewährt werden, wenn bereits ein

Familienmitglied eine All inclusive/Kurs-Mitgliedschaft und den gleichen Wohnsitz hat. Kündigt das normalzahlende Familienmitglied, wechselt ein anderes Familienmitglied automatisch in den Normaltarif.

 

14.(Datenschutzhinweis) Die Speicherung und Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Mitglieds erfolgt aufgrund des Sportpark Königstein, im Rahmen des Vertragsschlusses, überlassenen personenbezogenen Daten, die sich aus den Vertragsunterlagen selbst oder im Rahmen der Vertragsdurchführung ergeben und vom Sportpark Königstein für die Erfüllung der vertraglich vereinbarten Pflichten benötigt werden. Diese Daten werden zum Zweck der begründeten Leistungspflichten und ausschließlich in dem hierfür erforderlichem Umfang vom Sportpark Königstein verarbeitet und gespeichert. Die geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen werden bei der Erhebung, der Nutzung und der Verarbeitung der überlassenen personenbezogenen Daten des Mitglieds vom Sportpark Königstein beachtet. Die Datenschutzbestimmungen sind über die Website www. Sportpark-koenigstein.de jederzeit abrufbar. Sportpark Königstein verwaltet die Mitglieder elektronisch, um eine korrekte, schnelle und sichere Bearbeitung der überlassenen Mitgliedsdaten gewährleisten zu können. Eine anderweitige Weitergabe Ihrer personenbezogenen Daten und Gesundheitsdaten erfolgt nicht. Abweichend von Artikel 9 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2016/679 ist die Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten im Sinne des Artikels 9 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2016/679 zulässig. Sportpark Königstein speichert und verarbeitet in der elektronischen Datenbank nur die Daten, die für die Mitgliederverwaltung notwendig sind. Das sind alle Angaben in der Mitgliedervereinbarung. Darüber hinaus werden freiwillig überlassene Daten zu gesundheitlichen Besonderheiten und angegebenen Ziele, aufgrund derer sich das Mitglied für eine Mitgliedschaft entschieden hat, gespeichert. Mitarbeiter vom Sportpark Königstein haben nur soweit und in dem Umfang Zugriff zu Datenbeständen von Mitgliedern, als es zur ordnungsgemäßen Abwicklung des mit dem Mitglied geschlossenen Vertrags erforderlich ist. Einige Sportpark Königstein Studios bieten im Rahmen ihres Angebots die Erstellung eines Trainingsprogramms an, welches Mitglieder im Rahmen einer Fitness-Software nutzen können. Diese werden von der eGym GmbH oder milon industries GmbH zur Verfügung gestellt. Diese speichern Daten und Trainingspläne. Auf diese Daten hat die eGym GmbH, mit Sitz in München bzw. die milon industries GmbH, mit Sitz in Emersacker, als externer Betreiber der Fitness-Software Zugriff, um Mitgliedern das Training an verschiedenen Fitnessgeräten zu ermöglichen. Die eGym GmbH, wie auch die milon industries GmbH wurde vertraglich vom Sportpark Königstein verpflichtet, die Regelungen des geltenden Datenschutzrechts einzuhalten. Weitere Informationen ftnden Sie unter: https://www.egym.de/datenschutz bzw. https://www.milon.com/datenschutz/ . Externe Dienstleister, die vom Sportpark Königstein für die Erbringung von vertraglich vereinbarten Leistungen eingesetzt werden, sind verpflichtet, die gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz einzuhalten und deren Einhaltung zu überwachen. Die Einhaltung dieser gesetzlichen Bestimmungen ist vom externen Dienstleister auch allen Personen aufzuerlegen, die von ihm zur Erbringung seiner Leistung eingesetzt werden, insbesondere mittels Verpflichtung auf das Datengeheimnis bzw. mittels Abschluss einer Vertraulichkeitsverpflichtungserklärung. Sie haben das Recht, von uns jederzeit Auskunft zu verlangen über die zu Ihnen bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten (Art. 15 DSGVO). Dies betrifft auch die Empfänger oder Kategorien von Empfängern, an die Ihre Daten weitergegeben werden und den Zweck der Speicherung. Zudem haben Sie das Recht, unter den Voraussetzungen des Art. 16 DSGVO die Berichtigung und/oder unter den Voraussetzungen des Art. 17 DSGVO die Löschung und/oder unter den Voraussetzungen des Art. 18 DSGVO die Einschränkung der Verarbeitung und Unterrichtung (Art. 19 DSGVO) zu verlangen. Ferner können Sie unter den Voraussetzungen des Art. 20 DSGVO jederzeit eine Datenübertragung verlangen. Eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde bleibt Ihnen natürlich unbenommen (Art.77 DSGVO). Bitte richten Sie Ihre Anfragen an: info@Sportpark-koenigstein.de

 

Wir wünschen Ihnen
viel Spaß und einen guten Erfolg beim Training.